ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Allgemeines:

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen, wenn nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen sind, gemäß den unten stehenden Bedingungen.
Abweichende Bedingungen seitens der Besteller ändern unsere Verkaufsbedingungen nicht ab. Sollten einzelne unserer Bedingungen schriftlich abgeändert werden, so bleiben trotzdem sämtliche nicht abgeänderten Bedingungen für beide Teile bindend. Alle Absprachen gelten erst durch schriftliche Bestätigung.

1. Bestellungen:

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Verpackung freibleibend. Bestellungen und Abänderungen nachstehender allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen, die Inhalt des Lieferungsvertrages sind, bedürfen den schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Abänderungen gelten nur für das Geschäft, für welches sie vereinbart worden sind.

2. Lieferungen:

Falls nicht anders vereinbart, wählt der Verkäufer die Transportmittel. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch dann, wenn die Lieferung frachtfrei Bestimmungsort erfolgt. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder das Zwischenlager verläßt oder zur Verfügung des Käufers gestellt und versandbereit ist.

3. Qualität:

Bei allen Lieferungen gilt Ware handelsüblicher Qualität vereinbart die in der Auftragsbestätigung angeführten Qualitätswerte gelten für die Ausführung des Auftrages als maßgebend. Handelsübliche Farbe und Qualitätsabweischungen bleiben mit Rücksicht auf den nicht immer gleichen Ausfall der Rohstoffe vorbehalten.

4. Liefermengen:

Hinsichtlich der Liefermenge sind Abweichungen laut EN zulässig. Die Berechnung erfolgt nach der im Lieferwerk festgestellten Liefermengen.

5. Sonder­anfertigungen:

Diese sind vom Umtausch und Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen, sofern diese nicht mit Mängel behaftet sind.

6. Netze:

Soweit die Netze in Sonderanfertigung quadratische Maschenstellung haben, ist es technisch bedingt nicht möglich, alle Netzgrößen ohne Ansatznaht zu liefern. Alle Netze werden in der größtmöglichen Breite in diagonaler Maschenstellung hergestellt und anschließend in die quadratische Maschenstellung umgesetzt. Die hierbei entstehenden Ansatznähte sind technisch nicht vermeidbar und stellen keine Minderung der Qualität dar.

7. Lieferstörung und Lieferverzug:

Bei Lieferverzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Höhere Gewalt jeder Art, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Betriebsschwierigkeiten, Roh- und Hilfsstoffmangel oder andere Hindernisse bei Herstellung oder Lieferungen haben eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zur Folge. Wird in diesen Fällen die vereinbarte Lieferfrist von mehr als 4 Wochen überschritten, sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt, soweit die Ware noch nicht versandt worden ist. Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

8. Garantie:

Wir garantieren sechs Monate für die Verwendung von einwandfreiem Material und fachgemäße Ausführung. Wir haften nicht für indirekte oder Folgeschäden, für Schäden infolge gebrauchsbedingter Abnützung mangelhafter Wartung, unrichtiger Benützung oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegenden Umstände. Eine Zeitgarantie für eine bestimmte Lebensdauer oder eine Leistungsgarantie für die Erreichung einer bestimmten Arbeitsleistung kann nicht eingegangen werden.

9. Beratung:

Unsere Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Verwendbarkeit unserer Lieferungen für einen bestimmten Verwendungszweck. Aus der Tatsache der Erfüllung besonderer Ausführungsvorschriften des Bestellers, die von uns nicht überprüft werden, ergibt sich für uns keine Haftung jeglicher Art.

10. Preiserstellung:

Die Preiserstellung erfolgt unter Zugrundelegung der am Tage der Angebotsgabe bzw. des Auftragsschlusses geltenden Kostengrundlagen (Materialpreise, Löhne, Gehälter, Wechselkurs bei Preisstellung in anderer als österr. Währung). Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird die Mehrwertsteuer seperat bzw. zuzüglich in Rechnung gestellt. Der Lieferer behält sich eine Berichtigung des Preises vor, sofern sich die Kostengrundlage bis zum Tage der Lieferung ändert.

11. Rechnung:

Rechnungen sind nach Erhalt zuzüglich der ausgewiesenen Mehrwertsteuer fällig. Ab Fälligkeitsdatum berechnen wir die zur Zeit üblichen Zinsen für Kontokorrentkredite.

12. Eigentums­vorbehalt:

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist jedoch berechtigt, im Rahmen einer ordentlichen Geschäftsführung über die Ware zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch über die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse – insoweit gilt der Käufer als Verwahrer für den Verkäufer. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

13. Schutzrecht:

Mangels abweichender Vereinbarungen ist der Lieferer dem Besteller gegenüber nicht verantwortlich, dass durch die gelieferten Gegenstände keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Für diesen Vertrag sind die Bestimmungen des österr. Rechts maßgeblich. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Wien. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche auch an dem allgemeinem Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen.

15. Reklamationen:

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens acht Tage nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Die Erhebung von Mängelrügen ist nach Bearbeitung oder Verarbeitung der Ware ausgeschlossen. Rechtzeitige und begründete Beanstandungen haben nur einen Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung gegen Rückgabe der beanstandeten Waren zur Folge. Voraussetzung für die Übernahme der Haftung für Mängel ist die sofortige Meldung des behaupteten Schadens an den Lieferer, um diesem Gelegenheit zu einer Besichtigung zu geben. Alle weitergehenden Ansprüche, z.B. auf Schadensersatz, Wandlung, Minderung oder Rücktritt usw., sind ausgeschlossen.

16. Lieferkonditionen:

Falls nicht anders vereinbart, ist die Lieferung ab Werk.

17. Zahluns­konditionen:

Wenn nicht anderes vereinbart, sind die Waren bei Empfang in bar rein netto zu bezahlen.

18. Mindest­bestellmenge:

Für Aufträge unter einem Warenwert von Euro 25,00 berechnen wir Euro 3,70 Bearbeitungsgebühr.

19. Storno und Rücksendungen:

Die Stornierung schriftlich oder mündlich erteilter Aufträge berechtigt uns zur Verrechnung einer Storno-und Manipulationsgebühr. Für unbearbeitete Aufträge 5% des Auftragwertes. Wurden bestellte Waren bearbeitet oder zum Versand gebracht, wird eine Manipulationsgebühr in Höhe von 25-50% des Auftragwertes zu Verrechnung gebracht. Für unbegründete Rücksendungen werden allenfalls die Kosten der Rückfracht hinzugerechnet.

20. Verwendung von Warenzeichen:

Die Verwendung von Warenzeichen des Verkäufers durch den Käufer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.